Abteilungen im Übungsbetrieb:

Was ist "Fährten", was ist "Unterordnung", was ist "Schutzdienst"?

Abteilung A: Fährte

In der Fährte wird der Geruchssinn des Hundes gefordert und überprüft, indem der Hund exakt die Spur eines Menschen verfolgt und Gegenstände aus verschiedenen Materialien (Holz oder Leder) durch z. B. Platz, Sitz oder Steh verweist, die zuvor dort abgelegt wurden.
Die Fährte wird abhängig von der Prüfungsstufe entweder vom Hundeführer selbst oder von einer anderen Person getreten. Die Fährten werden meist auf Wiesen oder einem Acker gesucht.
Besonders wichtig ist die ruhige, ausgeglichene, konzentrierte und gleichmäßige Sucharbeit des Hundes. Da der Hundeführer einen Abstand von 10 Metern einhalten muss, wird auch die Selbstständigkeit des Hundes gefordert. Die Länge einer Fährte innerhalb einer IGP-Prüfung beträgt 400–800 Schritt.

Abteilung B: Unterordnung

Der Unterordnung (Abteilung B) liegen die schnelle, korrekte und freudige Ausführung von Kommandos und der Ausdruck des Hundes im Fokus. Basis für alle weiteren Prüfungsstufen ist die Begleithundeprüfung, in der der Hund verschiedene Kommandos ausführt, die er auch im Alltagsleben kenn muss. Abhängig von der jeweiligen Prüfungsstufe werden mehrere Übungen wie eine Freifolge im Fuß, technische Übungen wie Sitz, Platz und Steh, sowie Apportierübungen gezeigt. Apportierübungen werden auf ebener Erde, über eine 1m Hürde und über eine Schrägwand gezeigt. Zum Abschluss der Unterordnung ist der Hund noch in die angezeigte Richtung des Hundeführers zu schicken und mit dem Kommando Platz wieder zu stoppen. In einer Prüfung sind immer zwei Hunde auf dem Platz. Während das eine Team seine Vorführung macht, ist der andere Hund in der Ablage und muss an einem definierten Punkt in der Platz-Position verweilen. Hund und Hundeführer sollten vor allem eine motivierte und harmonische Einheit bilden.

Abteilung C: Schutzdienst

Im Schutzdienst (Abteilung C) geht es darum, dass der Hund auf Kommando des Hundeführers verschiedene Fluchtversuche und Angriffe eines Schutzdiensthelfers vereitelt. Bestätigt wird hier immer über ein Beutemittel, hier in Form eines Beißarmes. Grundvoraussetzung für die Ausbildung in Abteilung C ist, dass der Hund die Grundkommandos (Aus, Fuß, Sitz, Platz etc.) auf Anweisung ausführen kann. Sowohl der Schutzdiensthelfer, als auch der immer anwesende Ausbildungswart, sind speziell in Abteilung C geschult und sind angehalten sich regelmäßig fortzubilden.

Abhängig von der Prüfungsstufe reviert der Hund auf Anweisung verschiedene Reviere und zeigt den Helfer durch anhaltendes, drangvolles Verbellen an. Danach folgen verschiedene Flucht- und Angriffsversuche, die der Hund immer auf Anweisung des Hundeführers vereiteln muss. Besonders wichtig sind hier die Gehorsamkeit, die Selbstsicherheit, die Nervenstärke und die Durchsetzungsfähigkeit des Hundes.

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